Private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Wagen Sie mit uns einen Blick in die Zukunft – und sichern Sie sich ab, damit Sie das Alter in vollen Zügen genießen können

In allen Lebenslagen für Sie da


Warum private Vorsorge? Den derzeitigen demographischen Prognosen nach wird die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nur noch eine Basisversorgung sein. Die aktuellen Hochrechnungen gehen davon aus, dass im Jahre 2030 ca. 1,7 Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren müssen. Zum Vergleich: 1990 lag die sogenannte "Arbeitnehmer-Rentner- Quote" bei 2,4. Laut diverser Studien liegt diese Quote im Jahre 2040 bei ca. 1,17! Voraussetzung dafür: Eine Zuwanderung von ca. 200.000 Menschen per anno.


Hieraus resultiert, dass die zusätzliche Vorsorge (private- und betriebliche Altersversorgung) immer notwendiger – und damit von entscheidender Bedeutung für die finanzielle Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alter sein wird.


Aus unserer Sicht sollte eine optimale Vorsorge aus möglichst vielen Komponten bestehen: gesetzliche Bezüge als Grundversorgung, Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalanlagen, Depotentnahmen etc. 

Der Gesetzgeber hat deswegen ab 2005 durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) die Altersvorsorge steuerlich in drei Schichten eingeteilt.
Die Vorsorge wird somit unterschiedlich in der Ansparphase gefördert und während der Auszahlung dementsprechend versteuert:

Die 1. Schicht – Basisversorgung

Neben der gesetzlichen oder berufsständischen Rente bzw. Versorgung die Rürup-Vorsorge (Basis-Rente). Die Ansparbeträge werden anteilig steuerlich gefördert. Ab dem Jahre 2010 mit 70% der Altersvorsorgeaufwendungen. Bei Auszahlung im Alter wird diese Rente dann versteuert. Die Verschiebung der Steuerlast setzt natürlich voraus, dass die Einkommenssteuerlast im Rentenalter geringer ist als im Erwerbsleben. Die Rente darf frühestens mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Kapitalauszahlung!

Die 2. Schicht – kapitalgedeckte Zusatzversorgung

Die 2. Schicht umfasst sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge – einschließlich der Direktversicherung (s. betriebliche Altersvorsorge).

Die 3. Schicht – Kapitalanlageprodukte

Immobilien, Spareinlagen, Wertpapiere und Investmentfonds und sonstige Kapitalanlagen – es wird ein gemischter Kapitalstock aufgebaut, der genutzt, aufgebraucht oder vererbt werden kann.

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