Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Für die bAV stehen folgenden Durchführungswege zur Verfügung:
Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen
Die Unterstütungskasse ist kongruent, rückgedeckt oder pauschal dotiert.
gewährt Rechtsanspruch; wertgleiche Gegenleistung; ist steuerlich limitiert
gewährt Rechtsanspruch; geringere garantierte Gegenleistung möglich
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung oder AG-finanziert
Als Arbeitnehmer haben Sie generell Anspruch auf eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für Sie die optimale Form darstellt, ergibt sich durch die entsprechende Analyse Ihrer Situation. Kooperationen pflegen
wir auch hier mit allen namhaften Versicherern und sonstigen Marktteilnehmern.